Samstag, 14. Dezember 2013

A1 und sein Bearbeitungsentgelt für Rechnungen.

A1 verlangt Geld für die Bearbeitungsentgelt von Rechnungen.

2.50 Euro sind fällig. Für jede Rechnung.

Erklärt wird das Entgelt mit einem Märchen.

Angeblich müssen Mitarbeiter die Belege manuell in den Rechner eingeben.
Dafür werden die Kosten verrechnet.

Diese Kosten gehören zum Aufwand ein Unternehmen zu betreiben. Sie zusätzlich in Rechnung zu stellen ist ein Herdenantrieb. Ein Unternehmen ist bestrebt seinen Gewinn zu maximieren, es möchte seine Kunden zu einer bestimmten Vorgehensweise erziehen, zwingen... an- treiben.

Zahlt ein Kunde den Betrag bei einer Bank oder Post, wird dieser bereits dort in die elektronische Datenverarbeitungen eingegeben und der Zahlungsnachweis erreicht A1 als Datensatz.

Überweist der Kunde mittels elektronischer Anweisung, tippt er alle Daten selber ein und generiert vorab den Datensatz.

Dieser wird von der elektronischen Datenverarbeitung der Firma A1 oder deren Inkassounternehmen ausgewertet. Die Kosten dafür sind lächerlich gering.

Laut Aussage einer netten Dame des Kundentelefons der Firma A1 wertet die elektronische Datenverarbeitung dies nicht aus. Sie erkennt nicht, wie ein Datensatz verarbeitet und rechnet pro Rechnung 2.50 Euro - falls keine Einzugsermächtigung vorliegt.

Für einen Einzug verlangt jede Bank Geld.

A1 verrechnet das Geld auch dann, wenn jemand eine elektronische Anweisung getätigt hat. Dies wird bei sehr vielen Zahlern der Fall sein.

Nun hat mir die nette Damen einen A1 Trick verraten. Wenn man dem Unternehmen mitteilt, dass man die Abweisung elektronisch (Denglisch: über Online-Banking) getätigt hat, verrechnet A1 die Gebühr nicht.

Dies kann man selbstverständlich auch rückwirkend beantragen.

Viel Spass mit A1.